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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

Mammoet Skelters V.O.F.

Nijverheidsweg 9

3771 ME Barneveld

Holland

Handelsregisternummer bei der Handelskammer Oost Nederland: 090606600000

Artikel 1: Anwendungsbereich, Definitionen

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Kaufverträge, die über die Websites http://www.mammoetskelters.nl/; http://www.mammoet-supercars.de/; http://www.mammoetgokarts.de/ und http://www.mammoth-gokarts.co.uk/ von Mammoet Skelters V.O.F., mit Sitz in Barneveld, zustande kommen; nachstehend bezeichnet als: “Mammoet Skelters”.

2. Der Käufer wird im Folgenden als "Gegenpartei" bezeichnet. Wenn sich im Folgenden eine Bestimmung spezifisch auf die Situation bezieht, dass die Gegenpartei eine natürliche Person ist, die nicht gewerbemäßig Handel treibt, so wird diese "der Konsument" genannt.

3. Durch die Aufgabe einer Bestellung erklärt die Gegenpartei sich mit diesen allgemeinen Bedingungen einverstanden.

4. Von vorliegenden Allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen sind nur dann Teil eines Vertrags zwischen den Parteien, wenn beide Parteien dies ausdrücklich und schriftlich festlegen.

5. Unter "schriftlich" wird im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendes verstanden: per E-Mail, Fax oder einem anderen Kommunikationsmittel, das in Anbetracht des Standes der Technik und die im gesellschaftlichen Verkehr geltenden Auffassungen damit gleichgestellt werden kann.

6. Unter “der Website” wird in diesen allgemeinen Bedingungen verstanden: die in Absatz 1 dieses Artikel angegebene(n) Website(s) von Mammoet Skelters.

7. Falls (Teile) diese(r) Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise keine Anwendung finden, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.

8. Die Gegenpartei kann sich nicht darauf berufen, dass die allgemeinen Bedingungen nicht verfügbar gemacht wurden, wenn sie bereits mehrfach über die Website von Mammoet Skelters Verträge abgeschlossen hat, für die diese allgemeinen Bedingungen galten, und sie dabei die Gelegenheit hatte, diese allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

Artikel 2: Verträge

1. Verträge kommen auf die auf der Website angegebene Weise zustande. Der Vertrag bindet Mammoet Skelters erst, nachdem Mammoet Skelters die Bestellung der Gegenpartei ausdrücklich bestätigt hat.

2. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere vertragliche Änderungen oder Ergänzungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Mammoet Skelters bindend.

Artikel 3: Angebote

1. Alle Angebote, Preislisten, auf der Website angegebene Preise usw. von Mammoet Skelters sind freibleibend; es sei denn, dass sie eine Frist zur Annahme aufweisen. Wenn eine Offerte beziehungsweise ein Angebot ein freibleibendes Angebot enthält, und dieses Angebot von der Gegenpartei angenommen wird, ist Mammoet Skelters berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.

2. Die von Mammoet Skelters verwendeten Preise sowie die in den Angeboten, Preislisten, auf der Website usw. angegebenen Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer (BTW), aber ohne etwaige (zusätzliche) Kosten. Bei solchen (zusätzlichen) Kosten kann es sich u.a. um Versandkosten und Verwaltungskosten handeln. Bei jeder Bestellung werden die Versandkosten und etwaige zusätzliche Kosten deutlich angegeben. Dies gilt immer, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Anderweitiges vereinbart wurde.

3. Ein aus mehreren Positionen zusammengestelltes Preisangebot verpflichtet Mammoet Skelters nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot aufgeführten Sachen gegen einen entsprechenden Anteil des genannten Preises.

4. Angebote und Preise gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

5. Wenn die Annahme seitens der Gegenpartei vom Angebot abweicht, ist Mammoet Skelters daran nicht gebunden. Ein Vertragsverhältnis ist dadurch nicht zustande gekommen, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies schriftlich.

6. Die präsentierten und/oder erteilten Proben und Modelle, Angaben über Farben, Maße, Gewichte und andere Beschreibungen auf der Website sind möglichst genau gehalten, verstehen sich jedoch ausschließlich als Andeutung. Es lassen sich daraus keine Rechte herleiten; es sei denn, die Parteien haben schriftlich ausdrücklich Anderweitiges vereinbart.

7. a. Sofern zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und der Vertragsumsetzung von Seiten des Staates und/oder der Gewerkschaften Änderungen in Bezug auf die Löhne, Arbeitsbedingungen oder Sozialversicherungen u. dgl. bewirkt werden, ist Mammoet Skelters berechtigt, die Erhöhungen an die Gegenpartei weiterzugeben. Sollte zwischen den vorgenannten Zeitpunkten eine neue Preisliste von Mammoet Skelters veröffentlicht werden und in Kraft treten, ist Mammoet Skelters berechtigt, der Gegenpartei die darin erwähnten Preise in Rechnung zu stellen.

b. Für Verträge, die mit einem Konsumenten geschlossen werden, gilt die Regelung, dass Preiserhöhungen 3 Monate nach Zustandekommen des Vertrags weiterberechnet bzw. in Rechnung gestellt werden können. Bei Preiserhöhungen innerhalb einer kürzeren Frist als 3 Monate ist der Konsument berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Artikel 4: Fernkauf, Widerrufsfrist

1. Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten nur, wenn der Verbraucher einen Fernkauf im Sinn von

Artikel 46a, Buch 7, des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande (BW) tätigt.

2. Bei einem Fernkauf im Sinn von Absatz 1 dieses Artikels gilt eine Widerrufsfrist von 7

Arbeitstagen. Diese Widerrufsfrist bedeutet, dass der Verbraucher berechtigt ist, die Vereinbarung mit Mammoet Skelters innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Empfang der bestellten Waren zu kündigen. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, diesen Widerruf zu begründen.

3. Die Kündigung des Vertrags gemäß Absatz 2 dieses Artikels bedarf der schriftlichen Mitteilung seitens des Verbrauchers an Mammoet Skelters.

Bei einer Kündigung des Vertrags muss die Ware ungebraucht, mit allen Karten und Aufklebern versehen und mit der Rechnung in der Originalverpackung auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers an Mammoet Skelters zurückgesendet werden.

Die Rücksendeadresse ist: Mammoet Skelters V.O.F. - Nijverheidsweg 9 - 3771 ME Barneveld.

4. Bei einer Vertragsbeendigung werden dem Verbraucher die von ihm bereits getätigten Zahlungen (ohne die dem Verbraucher entstandenen Versandkosten) von Mammoet Skelters so schnell wie möglich nach Empfang der zurückgeschickten Waren erstattet.

5. Mammoet Skelters hat das Recht, die Annahme der zurückgesendeten Ware zu verweigern oder nur einen Teil der bereits erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten, wenn Mammoet Skelters annehmen muss oder feststellen kann, dass die Ware sich nicht in der Originalverpackung befindet und/oder dass die Ware beschädigt ist.

6. Nach Erhalt der zurückgesendeten Waren unterrichtet Mammoet Skelters den Verbraucher umgehend von einer eventuellen Annahmeverweigerung dieser Waren bzw. davon, dass die bereits eingegangenen Zahlungen nur teilweise zurückerstattet werden.

Artikel 5: Hinzuziehen von Dritten

Falls und insofern die gute Durchführung des Vertrags dies erfordert, hat Mammoet Skelters das Recht, bestimmte Lieferungen von Dritten durchführen zu lassen. Die diesbezügliche Entscheidung trifft Mammoet Skelters selbst.

Artikel 6: Lieferung, Lieferfristen

1. Die angegebenen Fristen, innerhalb derer die Sachen geliefert werden müssen, sind keine Ausschlussfristen, soweit die Vertragsparteien schriftlich nichts anderes vereinbart haben. Falls Mammoet Skelters seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, muss er schriftlich in Verzug gesetzt werden.

2. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird die bestellte Ware spätestens 30 Tage nach der Bestellung geliefert. Wenn die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung nicht möglich ist, wird Mammoet Skelters den Verbraucher diesbezüglich so schnell wie möglich unterrichten. Der Verbraucher hat dann die Möglichkeit, innerhalb von 1 Woche nach einer solchen Mitteilung von ihm im Rahmen des Vertrags an Mammoet Skelters bereits gezahlte Gelder zurückzufordern. Wenn der Verbraucher von der vorgenannten Möglichkeit Gebrauch macht, wird Mammoet Skelters dem Verbraucher die von ihm gezahlten Gelder innerhalb von 30 Tagen nach dessen Aufforderung zur Rückzahlung zurückzahlen.

3. Bei Teillieferungen wird jede Lieferung bzw. Phase als separate Transaktion betrachtet, und kann von Mammoet Skelters separat in Rechnung gestellt werden.

4. Der Gefahrenübergang für die gelieferten Sachen findet zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Unter Lieferung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird folgendes verstanden: der Zeitpunkt, zu dem die zu liefernden Sachen das Gebäude, Lager oder Geschäftslokal Mammoet Skelters verlassen.

5. Abweichend von Absatz 4 dieses Artikels versteht man in Falle einer Lieferung an den Konsumenten im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendes: der Zeitpunkt, zu dem die Sachen dem Konsumenten tatsächlich zur Verfügung stehen.

6. Der Versand bzw. Transport der bestellten Sachen erfolgt auf die von Mammoet Skelters festgelegte Art und Weise, jedoch auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Mammoet Skelters haftet nicht für Schäden, unabhängig von der Art der Schäden, im Zusammenhang mit dem Versand bzw. Transport. Dies gilt jeweils, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

7. Abweichend von den Bestimmungen in Absatz 6 dieses Artikels gilt für Verbraucher, dass der Versand bzw. der Transport der bestellten Ware zwar auf Gefahr von Mammoet Skelters aber auf Kosten des Verbrauchers erfolgt. Diese Kosten sind im Preis inbegriffen, bzw. diese Kosten werden auf der Website angegeben.

8. Sollte es aus einem Grund, dessen Ursache im Bereich der Gegenpartei zu suchen ist, nicht möglich sein, der Gegenpartei die Waren zu liefern, behält Mammoet Skelters sich das Recht vor, die bestellten Waren auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. Nach der Lagerung gilt eine Frist von 1 (einem) Monat, innerhalb derer die Gegenpartei Mammoet Skelters die Gelegenheit bieten muss, die Waren nachträglich zu liefern. Diese Bestimmung gilt immer; es sei denn, Mammoet Skelters hat ausdrücklich schriftlich eine andere Frist festgelegt.

9. Wenn die Gegenpartei auch nach Ablauf der in Absatz 8 dieses Artikels genannten Frist die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, so befindet sie sich in Verzug, wodurch Mammoet Skelters berechtigt ist, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein Rechtsverfahren erforderlich sind, und ohne die Verpflichtung, Ersatz für Schaden, Kosten oder Zinsen zu zahlen. Mammoet Skelters ist sodann berechtigt, die Sachen an Dritte weiterzuverkaufen.

10. Diese Bestimmungen lassen die Verpflichtungen der Gegenpartei zur Zahlung des vereinbarten bzw. geschuldeten Preises sowie eventueller Lager- oder anderer Kosten unberührt.

11. Mammoet Skelters ist befugt, im Sinne der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei vor Durchführung der Lieferung eine Vorauszahlung oder Sicherheit zu fordern.

Artikel 7: Lieferfortschritt

1. Mammoet Skelters kann nicht dazu verpflichtet werden, mit der Lieferung der Sachen zu beginnen, bevor ihr alle hierfür erforderlichen Daten vorliegen und sie die eventuell vereinbarte Vorschusssumme erhalten hat. Dadurch entstandene Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verlängerung der festgelegten Fristen.

2. Wenn die Lieferungen aus Gründen, die Mammoet Skelters nicht zu vertreten hat, nicht normal oder nicht ohne Unterbrechung erfolgen können, ist Mammoet Skelters berechtigt, die daraus abgeleiteten Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.

Artikel 8: Beanstandungen und Rücksendungen

1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren sofort bei deren Empfang zu überprüfen. Eventuell sichtbare Schäden, Fehler, Unzulänglichkeiten, Mängel beziehungsweise zahlenmäßige Abweichungen sind in den Frachtbrief beziehungsweise den Transportschein einzutragen und Mammoet Skelters sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Empfang der Waren zu melden.

2. Andere Beanstandungen müssen Mammoet Skelters sofort nach ihrer Feststellung per E-Mail (info@mammoetskelters.nl) oder telefonisch (+31 (0)342 400323) gemeldet werden. Sämtliche Folgen im Zusammenhang mit der nicht sofort erfolgten Mitteilung gehen auf Gefahr der Gegenpartei. In jedem Fall müssen die Beanstandungen Mammoet Skelters innerhalb eines Jahres nach der Lieferung mitgeteilt werden.

3. Falls die oben genannten Beanstandungen Mammoet Skelters nicht innerhalb der genannten Fristen mitgeteilt wurden, gelten die Sachen als unbeanstandet.

4. Die bestellte Ware wird in der von Mammoet Skelters gefertigten Ausführung geliefert. Geringe Abweichungen von den angegebenen Maßen, Gewichten, Farben usw. gelten nicht als Fehler oder Mangel von Mammoet Skelters.

5. Beanstandungen führen jedoch nicht zu einem Aussetzen der Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei.

6. Beanstandungen in Bezug auf einen Geldeinzug müssen per E-Mail (info@mammoetskelters.nl) eingereicht werden. Mammoet Skelters wird bis spätestens am nächsten Arbeitstag darauf reagieren. Wenn die Beanstandung begründet ist, wird der eingezogene Betrag so schnell wie möglich auf das Konto zurückgebucht werden, von dem er abgebucht worden ist.

7. Es muss Mammoet Skelters jedoch möglich sein, die Beanstandung zu prüfen. Falls für die Untersuchung einer Beanstandung eine Rücksendung der Sache erforderlich ist, so erfolgt diese nur dann auf Rechnung und Risiko Mammoet Skelters, wenn sich dieser ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt hat.

8. In allen Fällen erfolgt die Rücksendung auf eine von Mammoet Skelters festzulegende Art und Weise, in der Originalverpackung.

9. Falls sich die Sachen nach Lieferung in ihrer Art oder Zusammensetzung verändert haben, ganz oder teilweise be- oder verarbeitet wurden, beschädigt oder umverpackt wurden, entfällt jeglicher Beanstandungsanspruch.

10. Im Falle begründeter Beanstandungen wird der Schaden gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 abgewickelt.

Artikel 9: Haftung und Garantie

1. Mammoet Skelters erfüllt ihre Aufgaben, wie dies von einem Unternehmen ihrer Branche erwartet werden kann, haftet jedoch nicht für Schäden, einschließlich Tod und Verletzung, Folgeschäden, Betriebsschäden, Schäden aufgrund entfallener Gewinne oder Stillstand, welche als Folge der Handlungen oder des Unterlassens von Handlungen seitens Mammoet Skelters, ihrer Mitarbeiter oder seitens der von ihr beauftragten Dritten auftreten, falls dem keine zwingenden rechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

2. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls der Schaden von Mammoet Skelters, ihrer Geschäftsführung oder ihren führenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

3. Ungeachtet der Bestimmungen der anderen Absätze dieses Artikels beschränkt sich die Haftung Mammoet Skelters, gleich welcher Art, auf den Rechnungsbetrag der gelieferten Sachen.

4. Ungeachtet der Bestimmungen der anderen Absätze dieses Artikels beschränkt sich die Haftung Mammoet Skelters jederzeit auf den Betrag, den der Versicherungsgeber Mammoet Skelters im Haftungsfalle zu zahlen bereit ist, insofern Mammoet Skelters eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

5. Mammoet Skelters garantiert für die übliche normale Qualität und Tauglichkeit der gelieferten Sachen; bezüglich der tatsächlichen Lebensdauer kann jedoch keinerlei Garantie gewährt werden.

6. Wenn Mammoet Skelters für die Herstellung der Ware Teile von Dritten bezieht, stützt Mammoet Skelters sich bei den Angaben zum Verhalten und zu den Eigenschaften dieser Teile auf die Informationen, die der Hersteller bzw. der Lieferant dieser Teile Mammoet Skelters erteilt hat. Aufgrund der vorstehenden Bestimmung haftet Mammoet Skelters nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit den verarbeiteten Teilen entstehen. Wenn der Hersteller eine Garantie bezüglich der von Mammoet Skelters verarbeiteten Teile bietet, so gilt diese Garantie in gleicher Weise zwischen den Parteien. Mammoet Skelters wird die Gegenpartei diesbezüglich unterrichten.

7. Falls die gelieferten Sachen sichtbare Fehler, Unvollkommenheiten oder Mängel aufweisen, die mit Sicherheit bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren, verpflichtet sich Mammoet Skelters, die Sachen nach eigenem Gutdünken kostenlos auszubessern oder zu ersetzen.

8. Mammoet Skelters garantiert nicht und kann nicht als Garantiegeber dafür angesehen werden, dass die gelieferte Ware für die Zwecke geeignet ist, für die die Gegenpartei diese einsetzen, bearbeiten oder verarbeiten will; es sei denn, dass Mammoet Skelters dies der Gegenpartei ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

9. Die Gegenpartei verliert ihre Ansprüche gegenüber Mammoet Skelters, haftet für alle Schäden und spricht Mammoet Skelters von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten frei, wenn und insofern:

a. wenn der vorgenannte Schaden durch unsachgemäße und/oder im Widerspruch zu den Anweisungen, Empfehlungen oder Gebrauchsanleitungen von Mammoet Skelters stehende Verwendung und/oder unsachgemäße Aufbewahrung (Lagerung) der gelieferten Ware durch die Gegenpartei verursacht wurde;

b. wenn der vorgenannte Schaden dadurch entstanden ist, dass die Gegenpartei selbst oder Dritte im Auftrag der Gegenpartei Bearbeitungen an der gelieferten Ware vorgenommen haben oder die gelieferte Ware verarbeitet haben.

Artikel 10: Bezahlung

1. Die Bezahlung muss auf die auf der Website dargestellte Art und Weise erfolgen. Eine anders geartete Art und Weise der Bezahlung ist nur zulässig, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

2. Wenn vereinbart wurde, dass die Bezahlung erfolgt, nachdem Mammoet Skelters eine Rechnung an die Gegenpartei gesendet hat, muss die Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen; es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich Anderweitiges vereinbart.

3. Wenn eine Rechnung nach dem Verstreichen der in Absatz 2 bestimmten Frist nicht vollständig beglichen wurde oder wenn die Bezahlung auf eine andere als die vereinbarte Zahlungsweise nicht rechtzeitig erfolgte:

  1. schuldet die Gegenpartei Mammoet Skelters Verzugszinsen in Höhe von 2% der Hauptsumme pro Monat. Begonnene Monate werden dabei als volle Monate berechnet;
  2. verpflichtet sich die Gegenpartei nach entsprechender Mahnung durch Mammoet Skelters zur Zahlung der außergerichtlichen Kosten in Höhe von mindestens 15% der Hauptforderung und der Verzugszinsen, wobei eine Mindestsumme von € 150,00 gilt.
  3. hat Mammoet Skelters das Recht, der Gegenpartei hierbei für jede an dieselbe gesendete Zahlungserinnerung, Mahnung usw. einen Betrag von mindestens € 20,00 als Verwaltungskosten aufzugeben. Mammoet Skelters wird dies dann auf der Rechnung angeben.

4. Nach freiem Ermessen Mammoet Skelters kann der Vertrag in den oben genannten oder diesen entsprechenden Situationen ohne weitere Inverzugsetzung oder Gerichtsverfahren ganz oder teilweise gekündigt werden, und fallweise ein entsprechender Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.

5. Falls die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, ist Mammoet Skelters befugt, die gegenüber der Gegenpartei eingegangene Lieferverpflichtung auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt oder eine geeignete Sicherheit hinterlegt wurde. Dies gilt bereits vor dem Zeitpunkt, in dem die Gegenpartei in Verzug gerät, wenn der Benutzer einen begründeten Verdacht bezüglich der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei hat.

6. Die von der Gegenpartei durchgeführten Zahlungen dienen stets der Abzahlung der geschuldeten Zinsen und Kosten und zur Abzahlung überfälliger Rechnungsbeträge, falls die Gegenpartei nicht ausdrücklich und schriftlich darauf hinweist, dass die Zahlung sich auf eine zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellte Rechnung bezieht.

7.

a. Falls die Gegenpartei eine oder mehrere Gegenforderungen an Mammoet Skelters gerichtet hat, verzichtet die Gegenpartei auf das Recht auf Verrechnung. Dieser Verzicht auf das Recht auf Verrechnung der gegenseitig geschuldeten Beträge gilt auch dann, wenn die Gegenpartei einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder Konkurs angemeldet wurde.

b. Die Bestimmungen gemäß Punkt a. dieses Absatzes gelten nicht für Verträge mit Konsumenten.

Artikel 11: Eigentumsvorbehalt

1. Mammoet Skelters behält sich das Eigentum an allen gelieferten und zu liefernden Waren bis zu dem Zeitpunkt vor, an dem die Gegenpartei ihren gesamten Zahlungspflichten gegenüber Mammoet Skelters nachgekommen ist. Zu diesen Zahlungspflichten gehört die Bezahlung des Kaufpreises, zuzüglich Forderungen aus geleisteten Arbeiten im Rahmen der Lieferung, und zuzüglich möglicher Schadenersatzleistungen wegen der Nichterfüllung von Pflichten seitens der Gegenpartei.

2. Sachen unter Eigentumsvorbehalt dürfen von der Gegenpartei nur im Rahmen der normalen Ausübung der Geschäftstätigkeit weiterverkauft werden.

3. Will Mammoet Skelters den Eigentumsvorbehalt geltend machen, gilt der entsprechende Vertrag als hinfällig, ungeachtet des Rechts Mammoet Skelters auf Schadenersatz oder Geltendmachung des entgangenen Gewinns oder eventueller Zinsen.

4. Die Gegenpartei verpflichtet sich, Mammoet Skelters unmittelbar darüber zu informieren, wenn Dritte ihr Recht auf Sachen geltend machen, die gemäß vorliegendem Artikel dem Eigentumsvorbehalt unterliegen.

5. Die Gegenpartei ist bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber Mammoet Skelters verpflichtet, die Sachen unter Eigentumsvorbehalt sorgfältig und als erkennbares Eigentum Mammoet Skelters aufzubewahren.

6. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu versichern und während der gesamten Dauer des Eigentumsvorbehalts versichert zu lassen. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die entsprechende Versicherungspolice auf erste Aufforderung hin Mammoet Skelters zur Einsichtnahme vorzulegen.

Artikel 12: Pfand

1. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Gegenpartei an Mammoet Skelters ist die Gegenpartei nicht befugt:

  1. die Sachen als Unterpfand an Dritte zu geben;
  2. ein besitzloses Pfandrecht auf die Sachen zu begründen;
  3. die Sachen zur Lagerung der tatsächlichen Macht eines Finanziers auszuliefern.

2. Verletzt die Gegenpartei die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes, so gilt dies als Mangel, welcher der Gegenpartei zuzurechnen ist. Mammoet Skelters kann dann ohne vorhergehende Inverzugsetzung ihre vertragsgemäßen Verpflichtungen aussetzen oder den Vertrag kündigen, unbeschadet seiner weiteren Ansprüche auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Verzugszinsen.

Artikel 13: Konkurs, Verfügungsbeschränkungen u.ä.

1. Unbeschadet der Bestimmungen der weiteren Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Vertrag zwischen Gegenpartei und Mammoet Skelters in dem Augenblick gekündigt, ohne dass ein Gerichtsverfahren oder eine Inverzugsetzung erforderlich sind, wenn die Gegenpartei:

  1. Konkurs anmeldet;
  2. (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt;
  3. der Zwangsvollstreckung unterliegt;
  4. unter Vermögensverwaltung oder richterliche Aufsicht gestellt wird;
  5. auf andere Weise die Verfügungsbefugnis oder Geschäftsfähigkeit in Bezug auf das Vermögen oder Teile dieses Vermögens verliert.

2. Die Bestimmungen aus Absatz 1 dieses Artikel finden Anwendung, es sei denn, dass der Kurator oder Verwalter die vertragsgemäßen Verpflichtungen als Masseforderung anerkennt.

Artikel 14: Höhere Gewalt

1. In Fällen Höherer Gewalt ist Mammoet Skelters berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne dass sich daraus eine Verpflichtung zu Schadenersatz ergibt.

2. Unter Höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird folgendes verstanden: eine Unzulänglichkeit, die nicht Mammoet Skelters, den von ihm eingeschalteten Dritten oder Zulieferern zugerechnet werden kann, oder ein anderer schwerwiegender Hinderungsgrund seitens Mammoet Skelters.

3. Wenn Höhere Gewalt eintritt, nachdem der Vertrag teilweise erfüllt wurde, ist die Gegenpartei verpflichtet, ihren bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Verpflichtungen gegenüber Mammoet Skelters nachzukommen.

4. Folgende Umstände begründen u.a. einen Fall von Höherer Gewalt: Krieg, Aufruhr, Mobilisierung, Unruhen im Inland und im Ausland, behördliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern bzw. die drohende Möglichkeit derselben, Störungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Wechselkurse, betriebliche Störungen durch Brand und Naturereignisse, durch Witterungsbedingungen, blockierte Straßen usw. entstandene Transportschwierigkeiten und Lieferprobleme, Störungen des Internets oder der Stromversorgung, durch die z.B. die Website nicht voll verfügbar ist, Unfälle oder andere Ereignisse.

Artikel 15: Auflösung, Annullierung, Kündigung

1. Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten nicht für eine Kündigung innerhalb der Widerrufsfrist gemäß Artikel 4 dieser allgemeinen Bedingungen.

2. a. Die Gegenpartei verzichtet auf alle Rechte der Auflösung des Vertrages gemäß

Artikel 6:265 und folgende des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches oder anderer gesetzlicher Bestimmungen, es sei denn, dass dem zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen. Dies gilt unter dem Vorbehalt des Rechtes, den Vertrag kraft dieses Artikels zu annullieren bzw. zu kündigen.

b. Die Bestimmung unter Punkt a dieses Absatzes findet keine Anwendung auf den Vertrag mit dem Konsumenten.

3. Unter Annullierung wird im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen verstanden: die Beendigung des Vertrages durch eine der Parteien vor Beginn der Durchführung des Vertrages.

4. Unter Kündigung wird im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen verstanden: die Beendigung des Vertrages durch eine der Parteien nach Beginn der Durchführung des Vertrages.

5. Für den Fall, dass die Gegenpartei den Vertrag kündigt bzw. annulliert, schuldet sie Mammoet Skelters eine von Mammoet Skelters näher festzulegende Vergütung. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Mammoet Skelters alle Kosten, Schäden sowie den entgangenen Gewinn zu vergüten. Mammoet Skelters ist berechtigt, Kosten, Schäden und entgangenen Gewinn festzusetzen und - nach ihrer Wahl und abhängig von den bereits durchgeführten Arbeiten bzw. Lieferungen - der Gegenpartei 20 bis 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.

6. Die Gegenpartei ist Dritten gegenüber für die Folgen der Annullierung bzw. Kündigung haftbar und spricht Mammoet Skelters von einer diesbezüglichen Haftung frei.

7. Von der Gegenpartei bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.

Artikel 16: Anwendbares Recht/zuständiger Richter

1. Für die zwischen Mammoet Skelters und der Gegenpartei geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Etwaige aus den Verträgen entstehende Streitigkeiten werden ebenfalls nach niederländischem Recht beigelegt.

2. Eventuelle Streitigkeiten werden von einem zuständigen niederländischen Richter geschlichtet, wobei Mammoet Skelters das Recht hat, einen Streitfall bei dem zuständigen Richter am Niederlassungsort Mammoet Skelters anhängig zu machen, es sei denn, der Amtsrichter ist in dieser Sache befugt.

3. Für Streitfälle mit dem Konsumenten gilt, dass innerhalb eines Monats, nachdem Mammoet Skelters ihm mitgeteilt hat, dass der Fall dem Richter vorgelegt wird, der Konsument bekanntgeben kann, dass er sich für eine Beilegung des Rechtsstreites durch den gesetzlich zuständigen Richter entscheidet.

4. In Bezug auf Streitigkeiten, die sich aus einem mit einer Gegenpartei mit Sitz außerhalb der Niederlande geschlossenen Vertrag ergeben, ist Mammoet Skelters berechtigt, gemäß den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels vorzugehen, oder – nach eigener Wahl – die jeweilige Streitigkeit beim zuständigen Gericht in dem Land beziehungsweise Staat, in dem die Gegenpartei ihren Sitz hat, anhängig zu machen.

20. Oktober 2009